Initiativantrag: Kraftfahrgesetz (4126/A)

Es sollen Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen werden.

  • Einbringung im Nationalrat: 13. Juni 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen soll die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

Weiters sollen rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung soll die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

Für geflüchtete Personen aus der Ukraine soll hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen werden: nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, soll die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung sollt hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel soll bis Ende 2034 verlängert werden, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen soll eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen werden. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

Nach einer Neufassung der EU-Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr soll es nun wieder möglich werden, Verstöße gegen die Verordnung auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

Weiterführende Links

Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion