Initiativantrag: Schulorganisationsgesetz u.a. (4100/A)

Es sollen Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ soll gesetzlich verankert werden.

  • Einbringung im Nationalrat: 13. Juni 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

Hauptgesichtspunkte

Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weiteres Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen und Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

  1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
  2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
  3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
  4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
  5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
  6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

Weiterführende Links

Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion